Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einlagenrückgewähr auch für Drittstaatengesellschaften
Die steuerliche Behandlung der Rückgewähr von Nennkapital und sonstigen Einlagen ausländischer Körperschaften an ihre inländischen Anteilseigner gehört zu den brennenden und noch immer nicht abschließend geklärten Fragestellungen. Nachdem der BFH bereits entschieden hatte, dass eine „steuerneutrale“ Einlagenrückgewähr auch in Drittstaatenfällen grds. möglich sein muss, waren die verfahrensseitigen Anforderungen weiterhin unklar. Mit Urteil v. - I R 15/16 ( NWB LAAAH-30123) entwickelt der BFH die bisherige Rechtsprechungslinie (weiter) fort.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Problemstellung
[i]Steuerfreie Kapitalrückzahlungen auch von Drittenstaatengesellschaften möglich?In der Praxis ist man häufig mit der Frage konfrontiert, ob Auszahlungen einer Kapitalgesellschaft als Gewinnausschüttung der steuerbaren Sphäre des Gesellschafters zuzuordnen sind oder diese eine steuerfreie Rückgewähr von Einlagen darstellen. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang auf Gesellschafterebene § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, der aus den steuerpflichtigen Bezügen solche Einnahmen herausnimmt, die aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG gespeist werden. Diese Vorschrift (§ 27 KStG) gilt aber nur für inländische Körperschaften. Um einem vermeintlichen EU-Rechtsverstoß zu entgeh...