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NWB Nr. 29 vom Seite 2132

Steuerberaterhaftung für Umsatzsteuer des Mandanten und Bindung an Strafurteil

Dirk Beyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2148Aufgrund der niedrigen Anforderungen an eine Beihilfehandlung und den Eventualvorsatz können auch Steuerberater dem Vorwurf einer Beihilfetat ausgesetzt sein. Die Folge ist dann oft auch die Haftungsinanspruchnahme für die Steuer des zahlungsunfähigen Mandanten gem. § 71 AO. Das FG Köln hat die steuerliche Haftung eines Steuerberaters wegen Beihilfe durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe bestätigt (, NWB MAAAH-44254). Das Urteil ist dogmatisch nicht haltbar. Die grundlegende Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen liegt in einer strafrechtlichen Garantenpflicht des Steuerberaters. Diese ist durch das FG Köln nicht nachvollziehbar begründet worden. Die weitere Rechtsprechung bleibt abzuwarten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]FG Köln, Urteil v. 10.4.2019 - 9 K 167/15, NWB MAAAH-44254 Nach Ansicht des FG Köln ist die Haftungsinanspruchnahme gem. § 71 AO berechtigt, weil eine Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch das rechtskräftige Strafurteil gegen den Steuerberater festgestellt sei. Zudem habe er im Strafverfahren gestanden, Steuererklärungen für den Mandanten ni...

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