Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden/Beteiligung an Steuerhinterziehung
Leitsatz
1. Die Haftungsvoraussetzungen des § 71 AO sind im Streitfall gegeben. Der Stpfl. hat nach Überzeugung des Senats vorsätzlich
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen geleistet. Dies ergibt sich aus
den vorliegenden Vernehmungen im Steuerstrafverfahren und dem zugehörigen Urteil des LG C. Der Senat macht sich die in dem
Urteil des LG C widerspruchsfrei getroffenen Feststellungen zu Eigen.
2. Eine Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen nicht abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen ist vollendet, wenn
eine Steuerhinterziehung zum gesetzlich vorgegeben Termin ausbleibt.
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