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IWB 7/2001

Kroatien; | neues Einkommensteuergesetz

Nach dem am in Kraft getretenen Gesetz (ABl Nr. 127/2000) unterliegen der Einkommensteuer Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Immobilien und Vermögensrechten (Eigentumsrechten) sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Gewinnanteile und Zinsen). Es gelten Steuersätze von 15 %, 25 % und 35 % (bis zum Jahr 2000 20 % und 35 %). Die Steuerprogression erfolgt teilmengengestaffelt. Der Steuertarif beträgt:


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zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
Nullzone (Grundfreibetrag)
bis zum Grundfreibetrag (im Jahr 2001 bis 1 250 Kuna im Monat oder 15 000 Kuna im Jahr)
0 %
untere Proportionalzone
bis zum Zweifachen des Grundfreibetrags (im Jahr 2001 bis 30 000 Kuna)
15 %
mittlere Proportionalzone
zwischen dem Zweifachen und Fünf...

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