Online-Nachricht - Dienstag, 07.07.2020

Förderung der Elektromobilität | Höhere Kaufprämie für Elektro-Fahrzeuge (BMWi)

Die geänderte Förderrichtlinie zur "Innovationsprämie" wurde am im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am in Kraft. Damit wird der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos künftig eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 €; Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 €.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u.a. weiter aus:

Ab dem wird im bestehenden System des sog. Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt.

Von der "Innovationsprämie" können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem und bis einschließlich zum erstmalig zugelassen werden, sowie

  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem und die Zweitzulassung nach dem und bis zum erfolgt.

Hinweise:

Ein Antrag auf Förderung durch die "Innovationsprämie" ist bis einschließlich zum beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie ist nach Aussage des BAFA nicht notwendig. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen. Weitere Infos hierzu sind auf der Homepage des BAFA veröffentlicht.

Die „Innovationsprämie“ geht auf das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom zurück. Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die "Innovationsprämie" beihilferechtlich geprüft.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 7.7.2020 sowie BAFA online (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-52987