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Rumänien; | Einführung der einheitlichen Einkommensteuer für natürliche Personen
Ab wird eine einheitliche Einkommensteuer für natürliche Personen eingeführt (ABl der Rep. Rumänien, Teil I, Nr. 419/1999). Sie wird auf Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Dividenden und Zinsen und sonstige Einkünfte erhoben. Es gilt folgende allgemeine Steuertabelle:
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Steuerbemessungsgrundlage (Lei) | Jahressteuer in Lei |
bis zu 11 000 000 | 18 % |
11 000 001 — 27 000 000 | 1 980 000 Lei + 23 % des Betrages, der 11
000 000 Lei übersteigt |
27 000 001 — 43 000 000 | 5 660 000 Lei + 28 % des Betrages, der 27
000 000 Lei übersteigt |
43 000 001 — 60 000 000 | 10 140 000 Lei + 34 % des Betrages, der 43
000 000 Lei übersteigt |
über 60 000 000 | 15 920 000 Lei + 40 % des Betrages, der 60
000 000 Lei übersteigt |
Die Steuerbe...