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Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nimmt Unternehmer, die nur in einem geringen Umfang unternehmerisch tätig sind, von den umfassenden Verpflichtungen des Umsatzsteuergesetzes aus. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Funktionsweise der Kleinunternehmerregelung.
Einführung
Wer nachhaltig und selbstständig eine Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt, ist nach § 2 UStG Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. Die Hürde der Unternehmereigenschaft ist relativ gering, sodass bereits bei geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten die Unternehmereigenschaft gegeben ist. Damit einher geht die Verpflichtung zum Ausweis von Umsatzsteuer in den vom Unternehmer erstellten Rechnungen, zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt sowie das Recht zum Vorsteuerabzug.
Um nur in geringem Umfang tätigen Unternehmern die damit verbundenen bürokratischen Verpflichtungen nicht aufzuerlegen, sieht § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung vor. Wesentliche Folge der Kleinunternehmerregelung ist, dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer vom Kleinunternehmer nicht erhoben wird, der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen muss und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben ist.