Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmer
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung
Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
1. Das MiLoG ist bei summarischer Prüfung auch auf ausländische Transportunternehmer anwendbar.
2. Ernstliche Zweifel daran ergeben sich nicht bereits daraus, dass die Finanzgerichte in bisher zu dieser Frage ergangenen
Hauptsacheentscheidungen stets die Anwendbarkeit des MiLoG bejaht, allerdings die Revision zugelassen haben.
3. Jedenfalls für Kabotagefahrten und grenzüberschreitende Beförderungen besteht eine Prüfungsbefugnis der Zollbehörden. Bei
den diesbezüglichen Fahrern handelt es sich, soweit sie in Deutschland fahren, um im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Sinne
von § 20 MiLoG. Eine Prüfungsverfügung ist jedenfalls nicht willkürlich, wenn die Durchführung derartiger Fahrten ernsthaft
in Betracht kommt.
4. Etwaige Grundrechtseingriffe in Art. 12 und 14 GG wären bei summarischer Prüfung auf Grund der geringen Intensität und
der Rechtfertigung des Eingriffs jedenfalls gerechtfertigt.
5. Eine Rechtswidrigkeit der Prüfungsverfügung ergibt sich bei summarischer Prüfung auch nicht aus einem etwaigen Verstoß
gegen Unionsrecht.
Fundstelle(n): PStR 2020 S. 276 Nr. 12 XAAAH-52709
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.06.2020 - 3 V 1103/19
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