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Vorsteuerabzug eines Pkw bei fehlender unternehmerischer Veranlassung von Fahrten der doppelten Haushaltsführung
Mit hatte das FG Thüringen zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Nutzung eines Pkw zu entscheiden. Es war im vorliegenden Sachverhalt strittig, ob die Fahrten im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung eines Unternehmers eine unternehmerische Veranlassung haben und damit eine Zuordnung des Gegenstands zum Unternehmen möglich ist. Besonderheit im Streitfall war, dass Erstwohnsitz und Unternehmenssitz am gleichen Ort waren und die doppelte Haushaltsführung hingegen allein auf einer nichtselbständigen Tätigkeit beruhte. In seiner Entscheidung zeigte das Finanzgericht auf, dass die Fahrten auch nicht anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigen können, da diesen das unternehmerische Erfordernis fehlt.
I. Orientierungssätze
Pkw-Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten wegen einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung stellen unternehmerische Fahrten dar und unterliegen keiner Vorsteuerkürzung nach § 15 Abs. 1a UStG.
Anderes gilt bei einem Unternehmer, der seinen Unternehmenssitz an seinem Erstwohnsitz hat und dessen doppelte Haushaltsführung allein durch seine nichtselbständige Tätigkeit als...