Online-Nachricht - Montag, 06.07.2020

Gesetzgebung | Zur geplanten Anhebung der Kfz-Steuer (Bundesrat)

Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021: Bei der Beratung am äußerte er keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf.

Zur geplanten Kfz-Steuer:

  • Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen.

  • Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal 5 Jahre gewährt und endet spätestens zum .

  • Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum gelten.

  • Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Wie geht es weiter?

Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat - dann zur endgültigen Entscheidung.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-52684