Online-Nachricht - Freitag, 03.07.2020

DSGVO | Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung (BMF)

Das BMF veröffentlicht die Änderung der Anlage zum mit Schreiben v. - IV A 3 - S 0130/19/10017 :008.

Der Beitrag zum „Recht auf Beschwerde“ wird wie folgt gefasst:

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Im Regelfall ist dies die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Kontaktdaten unter www.bfdi.bund.de). Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.

Hinweis

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online, Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-52595