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Berechnung der Einkünfte in der Kindertagespflege
Elektronische Arbeitshilfe zur Ermittlung der Betriebsausgaben
Die Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie haben die Ermittlung der steuerlich relevanten Beträge in der Kindertagespflege nicht gerade vereinfacht. Hilfe bietet die neue NWB Arbeitshilfe, insbesondere zur Ermittlung der Betriebsausgabenpauschalen einer selbständig tätigen Kindertagespflegeperson. Die Finanzverwaltung hat (zuletzt) mit zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege Stellung genommen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kindertagespflegepersonen – im allgemeinen Sprachgebrauch auch Tagesmütter oder Tagesväter – können eine Betriebsausgabenpauschale von 300 € je betreutem Kind und Monat geltend machen.
Die Pauschale ist zu kürzen bei vereinbarter wöchentlicher Betreuungszeit von weniger als 40 Stunden. Eine Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale bei einer vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von mehr als 40 Stunden ist hingegen nicht möglich. Für jeden sog. Freihalteplatz wird je Monat grundsätzlich eine Betriebsausgabenpauschale von 40 € gewährt.
Mithilfe der NWB Arbeitshilfe lässt sich die maximale Höhe der Betriebsausgaben einfach und schnell ermitteln.
Hübner, Kindertage...