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Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei Betriebsaufgabe
Ein Investitionsabzugsbetrag ist nicht allein deshalb rückgängig zu machen, weil der Betrieb im Laufe des auf das Wirtschaftsjahr der Anschaffung des geförderten Wirtschaftsguts folgenden Wirtschaftsjahrs aufgegeben wird. Die Verbleibensvoraussetzung des § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG ist erfüllt, wenn das geförderte Wirtschaftsgut im auf das Jahr der Investition folgenden Kalenderjahr wegen der Betriebsaufgabe zu bildenden Rumpfwirtschaftsjahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird ( NWB WAAAH-50239, nrkr., BFH-Az.: X R 30/19).
Hintergrund: Nach § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG in der für den Streitfall geltenden Fassung (UntStRefG 2008 vom ) sind in den Fällen des Absatzes 2, wenn das Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder He...