Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bei wie vielen Verstößen ist meine innergemeinschaftliche Lieferung noch umsatzsteuerfrei?
Das FG Baden-Württemberg hatte zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen zu entscheiden. Gegenstand des Verfahrens waren insbesondere die fehlende umsatzsteuerliche Registrierung des Abnehmers, die Nachweispflichten für ig. Lieferungen, das objektive und zweifelsfreie Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG sowie der Gutglaubensschutz des § 6 Abs. 4 UStG. Das FG Baden-Württemberg versagte die Steuerbefreiung für ig. Lieferungen, da mehrere schwerwiegende Mängel im Hinblick auf materielle und formelle Voraussetzungen sowie einen möglichen Gutglaubensschutz vorlagen.
I. Ausgangssachverhalt
Der Kläger betreibt seit dem Jahr 2004 ein Einzelunternehmen im Bereich Innenausbau. Von August bis Dezember 2011 handelte der Kläger außerdem mit Zucker. Der Kläger kaufte den Zucker von einem polnischen Lieferanten L und verkaufte ihn weiter an den polnischen Abnehmer K. Nach den Feststellungen der polnischen Steuerbehörden handelt es sich bei dem polnischen Lieferanten um einen Händler. Zum Abnehmer K stellten die polnischen Finanzbehörden fest, dieser habe keine innergemeinschaftlichen Erwerbe vom Kläger versteuert. K hat sowohl keine Zusammenfassenden Meldungen (ZM) als auch keine Umsa...