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LSG Bayern Urteil v. - L 14 R 717/18

Streitig ist die rückwirkende Befreiung der Klägerin als Syndikusanwältin von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.03.2014 nach § 231 Abs. 4b Satz 4 SGB VI.

Fundstelle(n):
ZAAAH-52085

Preis:
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LSG Bayern, Urteil v. 05.12.2019 - L 14 R 717/18

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