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Steuerrecht | Verjährung bei Änderung des ESt-Bescheids wegen einer vGA
Ändert das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid eines GmbH-Gesellschafters nach Eintritt der regulären Verjährung, indem es eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ansetzt, ist der Einkommensteuerbescheid zwar wegen der Verjährung rechtswidrig. Der Bescheid kann aber nachträglich durch den Erlass eines geänderten Körperschaftsteuerbescheids nach § 32a Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG geheilt werden, wenn in dem Körperschaftsteuerbescheid erstmals die vGA angesetzt wird und wenn für den Körperschaftsteuerbescheid noch keine Verjährung eingetreten ist.
[i]FA erließ Einkommensteuerbescheid nach Eintritt der regulären VerjährungIn dem vom BFH entschiedenen Fall war die zeitliche Reihenfolge der Änderungen der Bescheide vertauscht worden: Der Kläger war Gesellschafter der GmbH. Im Jahr 2004 S. 648kam es zu einer vGA zugunsten einer dem Kläger nahe stehenden Person. Der Kläger gab se...