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Fristversäumnis | Beim unzuständigen Gericht eingereichte Berufungsschrift
Ein unzuständiges Gericht ist nur verpflichtet, bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für ein Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten, nicht hingegen, bei der Weiterleitung des Schriftsatzes an das zuständige Berufungsgericht Maßnahmen zur besonderen Beschleunigung zu ergreifen. Andernfalls würde den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abgenommen [i]Forchhammer, NWB 52/2019 S. 3846und den unzuständigen Gerichten übertragen.
Die beantragte Wiedereinsetzung wurde nicht gewährt. Da der Schriftsatz nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet war, ließ der Senat offen, ob insbesondere die Postannahmestelle sowie die Geschäftsstelle der K...