Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kompakt
EuGH-Vorlage zur Organschaft (BFH)
Nach dem XI. Senat hat auch der V. Senat des BFH dem EuGH diverse Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Klägerin ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich Universitätsmedizin unterhält. Sie ist Steuerpflichtige i. S. von Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) und erbringt Dienstleistungen gegen Entgelt i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG. Zugleich nimmt sie als juristische Person des öffentlichen Rechts hoheitliche Aufgaben wahr, für die sie gem. Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG nicht als Steuerpflichtige gilt.
Entsprechend einer verbindlichen Auskunft ist die Klägerin Organträgerin der U GmbH. Die U GmbH erbrachte für die Klägerin u.a. Reinigungsleistungen. Die Reinigungsleistungen erbrachte die U GmbH in den Räumen der Klägerin. Sie umfassten den gesamten Gebäudekomplex des Bereichs Universitätsmedizin, zu dem neben Patientenzimmern, Fluren, Operationssälen auch Hörsäle und Labore gehören. Während der eigentliche Krankenhausbereich der Versorgung der Patienten d...