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Umsatzsteuer kompakt
Zum Vorsteuerabzug einer Holding bei angeblicher Dienstleistungskommission (BFH)
Eine Dienstleistungskommission i.S. des § 3 Abs. 11 UStG im Verhältnis zu Tochtergesellschaften liegt nicht vor, wenn jenen eine wirtschaftlich nicht teilbare Gesamtleistung anteilig zugeordnet wird. Die FG sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des FA, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere „Eingriffsqualität“ aufweisen. Es reicht außerdem aus, wenn solche Leistungen in Zukunft beabsichtigt sind.
Sachverhalt: Die italienischen Tochtergesellschaften der Klägerin (eine GmbH & Co. KG) schlossen jeweils mit dem Generalunternehmer Verträge über die schlüsselfertige Errichtung und Lieferung von bestimmten Anlagen und Verträge über deren Instandhaltung und Betriebsführung. Im Jahr 2012 schlossen die italienischen Tochtergesellschaften ferner Kreditverträge über die Finanzierung der Anlagen. Auch die Klägerin war als weitere Kreditnehmerin an den Kreditverträgen beteilig...