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Vorsteuerabzug bei vorgeschobenen Lieferanten
Der – zu dem Problem Stellung bezogen, ob aus einer Rechnung einer Person, die bloß pro forma als leistender Unternehmer auftrat, Vorsteuer gezogen werden kann. Insofern stellt sich nämlich auch die Folgefrage, ob sich dann die Person, die aus entsprechenden Rechnungen Vorsteuer zieht, nach § 370 AO wegen Steuerhinterziehung strafbar macht.
I. Ausgangssituation bei der Entscheidung des BGH
Gerade bei Umsatzsteuerkarussellen bzw. betrügerischen Umsatzsteuerkettengeschäften treten Personen als vorgebliche Leistungserbringer auf, die tatsächlich keine operative Tätigkeit derart ausüben, dass sie auf eigene Rechnung und Gefahr die Ware erwerben, die sie vorgeben, weiter zu veräußern.
Vielmehr beschränkt sich ihre Tätigkeit darauf, Rechnungen zu schreiben respektive sie dulden, dass andere ihre Firma für die Erstellung von Rechnungen nutzen, aus denen dann regelmäßig die Initiatoren des Betrugssystems die Vorsteuer ziehen.
Nun stellt sich neben der Notwendigkeit der Beantwortung der rein umsatzsteuerlichen Fragen, die diese Sachverhalte mit sich bringen, auch die Notwendigkeit der Klärung der steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeiten.
Zudem gibt...