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NWB Nr. 26 vom Seite 1961

GwG-meldepflichtige Sachverhalte im Immobilienbereich

[i]BMF, Mitteilung v. 26.5.2020Es liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu einer Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz (GwG) meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich vor. Zu dem Verordnungsentwurf wurde die Konsultation der Länder und Verbände eingeleitet. Die Verordnung soll die Meldepflichten bestimmter Berufsträger bei Immobilientransaktionen konkretisieren. [i]Rosner, NWB 18/2020 S. 1351Der Immobiliensektor ist aus der Nationalen Risikoanalyse, die im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, als ein Bereich mit besonderen Geldwäscherisiken hervorgegangen. 

[i]Meldepflicht von Berufsträgern an die FIUDer Verordnungsentwurf bestimmt einzelne typisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen, die von bestimmten Berufsträgern – u. a. auch von Steuerberatern – an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden sind (Ermächtigung in § 43 Abs. 6 des Geldwäschegesetzes).

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