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NWB Nr. 26 vom

Gesetzlicher Schutz für Steuerberater: eine nüchterne Analyse

Hans-Günther Gilgan

Die erlaubnisgebundene Steuerrechtshilfe steht unter dem gesetzlichen Schutz sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für den Steuerberater. In Betracht kommen dabei die Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), des Strafgesetzbuches (StGB), des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die gesetzlichen Schutzregeln verfolgen dabei unterschiedliche Zwecke:

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Schutz des Steuerpflichtigen und der Allgemeinheit

[i]Strafrechtlich bewehrter SchutzDem Schutz des Steuerpflichtigen und/oder der Allgemeinheit dient insbesondere die Vorschrift des § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB (unbefugtes Führen der Berufsbezeichnung, § 43 StBerG). Das Verbot der unbefugten Steuerrechtshilfe (§ 5 StBerG) schützt den Steuerpflichtigen vor Beratung durch unqualifizierte und ungeeignete Berater und die Allgemeinheit in ihrem Vertrauen, dass im Steuerwesen nur Personen tätig werden, denen die Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ohne Sorge anvertraut werden kann.

[i]Zuständigkeit der FinanzverwaltungVerstöße gegen diese Vorschriften werden durch die Finanzverwaltung geahndet (§§ 160, 164 StBerG). Sie kann die unbefugte Steuerrechtshilfe untersagen (§ 7 StBerG) und unbefugte...

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