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Inkasso: Gebühren sollen sinken
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf erarbeitet, der vor allem Verbraucher bei Inkassogebühren entlasten soll. Bei Forderungen bis 500 €, die fast 60 % der Fälle ausmachen, dürfen künftig maximal 27 € Kosten berechnet werden. Bisher lag der Betrag im Schnitt bei ca. 60 €. Außerdem wurden weitere Gebühren gesenkt. Es soll die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Rechtsanwälte und Inkassofirmen ausgeschlossen werden. Die Kenntnis der Regelung ist u. a. für Firmen wichtig, die offene Forderungen durch Dritte eintreiben lassen. Weitere Informationen erhalten Sie online unter http://go.nwb.de/npewn.