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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 15 SO 274/16

Streitig ist, ob der Kläger die Erstattung von Aufwendungen, die ihm durch die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII) in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bzw. des Teils 2 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in der ab 1. Januar 2020 geltenden Fassung sowie von Hilfen zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII an den leistungsberechtigten W (im Folgenden: Leistungsberechtigter) entstanden sind, und eine Feststellung zur Leistungszuständigkeit des Beklagten beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
UAAAH-51067

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.02.2020 - L 15 SO 274/16

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