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BFH | Begrenzung der Kleinunternehmerregelung
Die in Italien wohnhafte Klägerin vermietete eine Wohnung im Inland kurzfristig (und damit steuerpflichtig) über Internetportale. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wurde ihr verwehrt. Auch der BFH war der Auffassung, dass § 19 UStG hier nicht anwendbar war. Eine Beschränkung der Kleinunternehmerregelung auf den S. 415Ansässigkeitsstaat beuge Steuerumgehungen durch Inanspruchnahme derselben Steuervergünstigung in mehreren EU-Mitgliedstaaten vor. Die Niederlassungsfreiheit des Unionsrechts setze eine dauernde Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat voraus, im [i]Die Vermietung einer Wohnung kann für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung unzureichend sein Fall des Erwerbs und des Besitzes von Grundstücken habe deren Verwaltung aktiv zu erfolgen. Eine solche dauernde Präsenz müsse sich – wie der BFH den EuGH in seinem Urteil „Schmelz“ (v. - Rs. C-97/09 NWB NAAAD-55578) zitiert – „auf der Grundla...