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NWB Nr. 24 vom Seite 1743

Strafrechtlich relevantes Verhalten bei der Beantragung von Kurzarbeit

Dirk Beyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1778Es ist damit zu rechnen, dass die millionenfache Kurzarbeit während der sog. Corona-Krise in zahlreichen Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen wegen betrügerischer Anträge führen wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Finanzmarktkrise 2008 als warnendes Beispiel

[i]Strafverfahren nach FinanzmarktkriseDie Prüfung der Anträge und die Aufarbeitung von Einzelfällen durch die zuständigen Behörden werden zu einem späteren Zeitpunkt häufig nachgeholt werden. Diese Erfahrung haben Betroffene bereits als Folge der Kurzarbeitswelle während der Finanzmarktkrise 2008 gemacht. Daher ist auch bekannt, dass sich 2008 ein besonderes Risiko daraus ergeben hat, dass ein Betrug bei der Beantragung von Kurzarbeit oftmals als Subventionsbetrug (vgl. § 264 StrafgesetzbuchStGB) gewertet wurde, welcher anders als der Normalfall des Betrugs (§ 263 StGB) schon bei Leichtfertigkeit zu einer Strafbarkeit im Einzelfall führen kann.

Erheblicher Arbeitsausfall als zentrale Voraussetzung

[i]Ausgleich für Verkürzung der ArbeitszeitKurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit der Folge einer Lohnkürzung. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Dieses setzt das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall, betriebliche...

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