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Tipps und Tricks in der ZV – Zwangsvollstreckung in Corona-Zeiten, Teil 1
Wie bereits in RENO 05/2020 S. 12 beschrieben, hat die Corona-Krise auch Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung. Jetzt liegen die ersten gerichtlichen Entscheidungen vor (Stand: )
Verlängerung der gerichtlichen Räumungsfrist
Das ) hat entschieden, dass gerichtliche Räumungsfristen in Berlin derzeit gem. § 721 ZPO grundsätzlich bis zum zu erstrecken oder auf Antrag entsprechend zu verlängern sind, da aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus das öffentliche Leben im Land Berlin weitgehend beschränkt bzw. zum Erliegen gebracht worden ist, sodass die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.
Zu welchem Zeitpunkt die Anmietung von Ersatzwohnraum bei hinreichendem Bemühen des Räumungsschuldners wieder erfolgreich sein wird, ist ungewiss. Da der Beklagte jedoch lediglich die Verlängerung der Räumungsfrist bis zum beantragt hatte, musste das Gericht nicht darüber entscheiden, ab wann die Anmietung von Wohnraum wieder möglich sein wird. Jedenfa...