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DRSC und EFRAG geben positives Feedback zu ED/2020/3
Der IASB veröffentlichte bereits Ende Januar 2020 Änderungen an IAS 1 – Classification of Liabilities as Current or Non-current, die nur als Klarstellung der bestehenden Regeln anzusehen sind. Die Änderungen an IAS 1 legen als Erstanwendungsdatum den fest. Aufgrund der Covid-19-Pandemie schlug das IASB mit dem am veröffentlichten Entwurf ED/2020/3 vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr auf den zu verschieben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung (z. B. Vertragsanpassungen, Covenantklauseln neu verhandeln) der aus den Vorschlägen resultierenden Klassifizierungsänderungen zu geben. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen soll weiterhin gestattet bleiben (für EU-IFRS Bilanzierer ist ein EU- Endorsement vorausgesetzt). Stellungnahmen zum Entwurf ...