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Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig versicherte Selbständige
I. Allgemeines
Beginnend mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. (BGBl 1988 I S. 2477), welches am in Kraft trat, kann beobachtet werden, dass seither der Gesetzgeber für den Personenkreis der hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen eine konsequente Entmischung der sozialen Sicherungssysteme zwischen privater Krankenversicherung (PKV) einerseits und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) andererseits verfolgt. So ist z. B. ein eigenständiges Beitrittsrecht für Selbständige nicht mehr gegeben, wurde das Merkmal der hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit als Ausschlusstatbestand auch für andere Krankenversicherungspflichten eingeführt und eine Rückkehr in die GKV erheblich erschwert, ja in vielen Fällen sogar unmöglich gemacht. Die vorläufig letzte Regelung in diesem Zusammenhang wurde mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. (BGBl 1999 I S. 2626) zum in Kraft gesetzt: Danach ist selbst bei Aufgabe der bisherigen Selbständigkeit und grundsätzlich erfüllten Tatbeständen der Krankenversicherungspflicht (z. B. als Arbeitnehmer) die Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen, wenn die Betroffenen das 55. Lebensjahr volle...