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Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenbeitrags
Der Deutsche Bundestag hat am die kurzfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenbeitrags bei 19,5 v. H. im kommenden Jahr beschlossen. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Die Mindestschwankungsreserve wird von 50 v. H. auf 20 v. H. einer Monatsausgabe abgesenkt.
Die Rentenanpassung am wird ausgesetzt.
Ab tragen die Rentnerinnen und Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.
Beitragssatzänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesundheitsreform (GMG) werden künftig zeitnah an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnerinnen und Rentner sollen bereits im Laufe des Jahres 2004 von den Beitragssatzsenkungen des GMG profitieren. Das derzeitige Recht, wonach der allgemeine Beitragssatz der individuellen Krankenkasse, der am 1. Januar gilt, erst im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli des Kalenderjahres für Rentnerinnen und Rentner mit KVdR-Pflichtversicherung übertragen wird, wird verändert. Beginnend mit dem wird in jedem Monat eine Änderung des individuellen Beitragssatzes zur Krankenversicherung der Rentner berücksichtigt, wenn die Änderung drei Monate vor diesem Zeitpunkt ei...