Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten
Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte für eine dritte Person
[i]Ecklebe, Nachlassverbindlichkeiten/Erbenhaftung, infoCenter, NWB RAAAF-75271 Grabpflegekosten führen immer wieder zu Streitigkeiten über deren Anerkennung als Nachlassverbindlichkeiten. Grundsätzlich sind insbesondere die Kosten für die Grabpflege dritter Personen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Ausnahmen können – wie die Entscheidung des BFH zeigt – gelten, wenn die Übernahme der Grabpflege zum Nachlass gehört. In der Gestaltungsberatung sollte stets geprüft werden, ob die Übernahme von Beerdigungs- und Grabpflegekosten als Auflage testamentarisch oder durch andere Regelung von Todes wegen angeordnet werden kann. Damit kann den allgemeinen Schwierigkeiten hinsichtlich der Anerkennung als Nachlassverbindlichkeit elegant aus dem Weg gegangen werden (, NWB MAAAH-48554).
I. Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte
[i]SachverhaltDer Kläger ist testamentarischer Alleinerbe seines verstorbenen Cousins, des Erblassers. Die Mutter des Erblassers war etwa ein Jahr vor ihm verstorben; der Erblasser hatte für sie auf einem Friedhof das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte erworben, das nach seinem Tod vom Kläger übernommen wurde. Der Kläger machte deshalb Grabpflegekosten in Höhe von ca. 50.000 € geltend, die das...