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Immobilienbewertung nach §§ 176 ff. BewG – Eine analytische Betrachtung
Auch der Zeitpunkt ist relevant
Ausweislich der Statistik des Statistischen Bundesamtes zur Erbschaft- und Schenkungsteuer des Jahres 2018 wird der Anteil an vererbtem bzw. verschenktem Immobilienvermögen immer bedeutender (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 309). In diesem Höchststand spiegelt sich auch die Immobilienwertentwicklung der letzten Jahre wider, wogegen die Freibeträge im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer seit 2009 nicht mehr angehoben wurden. Daher bedarf es in vielen Fällen einer langfristig angelegten Planung, um z. B. durch eine mehrmalige Ausnutzung der Freibeträge nach § 14 ErbStG hohe Steuerlasten zu vermeiden (vgl. zu grundsätzlichen Überlegungen von Fragstein/Niemsdorff, NWB 12/2019 S. 793; Brabender/Held, NWB-EV 9/2019 S. 295). Neben der Frage des „Ob“ soll im folgenden Beitrag anhand der gesetzlichen Bewertungsvorschriften für die Immobilienbewertung nach §§ 176 ff. BewG aufgezeigt werden, dass auch das „Wann“ für die Höhe des Immobilienwerts und damit auch der zu erwartenden Steuerlast entscheidend sein kann. Auch wenn die momentanen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in Zusammenhang mit der Corona-Krise nur schwer vorhergesagt werden können, wird das Them...