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Steuerrechtsänderung für Lebens- und Krankenversicherer
Der Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. (NWB Aktuelles Heft 35/2003 S. 2686) ist um eine geplante Steuerrechtsänderung für die Versicherungswirtschaft ergänzt worden.
Im Halbeinkünfteverfahren bleiben Dividendenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns unberücksichtigt (§ 8b Abs. 1 und 2 KStG). Diese steuerlich außer Ansatz bleibenden Einkünfte erhöhen im Ergebnis den handelsrechtlichen Jahresüberschuss und damit den Umfang der möglichen Zuführungen zu den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen der Lebensversicherungen (hierzu gehören auch Pensions- und Sterbekassen), der Krankenversicherungen sowie der Pensionsfonds. Die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen mindern ihrerseits den steuerlichen Gewinn. Die doppelte steuerliche Begünstigung führt nach Ansicht der Bundesregierung tendenziell regelmäßig zu steuerlichen Verlusten. Im Falle erheblicher Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen und Aktienbesitz ergeben sich gegenläufige steuerliche Wirkungen. Es verringert sich der handelsrechtliche Jahresüberschuss und damit auch die steuerwirksame ...