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Wohnungsvermietung an Ehegatten bei doppelter Haushaltsführung kein Gestaltungsmissbrauch
(BStBl 2003 II S. 627)
I. Problemstellung und Leitsatz
Der BFH hatte erneut über eine Frage im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu entscheiden. Im vorliegenden Fall ging es um die Vermietung einer Eigentumswohnung unter Ehegatten bei vorliegender doppelter Haushaltsführung. Der Leitsatz der BFH-Entscheidung lautet wie folgt:
Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO liegt nicht vor, wenn ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen vermietet.
Das (EFG 2001 S. 1501) in erster Instanz nach mündlicher Verhandlung noch entschieden, dass im vorliegenden Fall ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO vorliegt, jedoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die grundsätzliche Bedeutung war nach den Ausführungen des FG in der Frage zu sehen, ob die vom BFH entwickelten Grundsätze zur Vorschaltung von Ehegatten im USt-Recht (, BStBl 1996 II S. 252, m. w. N.) auf dasESt-Recht übertragbar sind. Das FG ging davon aus.
Schon das beklagte FA hatte b...