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Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2003
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2003 (EStR 2003) beschlossen.
Die Einkommensteuer-Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Sie enthalten außerdem Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Über die eintretende Selbstbindung der Verwaltung entfalten sie eine erhebliche Außenwirkung.
Mit den Einkommensteuer-Richtlinien 2003 wird im Wesentlichen den Rechtsänderungen durch die seit 2001 ergangenen Gesetze, der neueren Rechtsprechung und den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen Rechnung getragen.
Auf folgende Änderungen ist im Einzelnen hinzuweisen:
Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach dem Halbeinkünfteverfahren (R 6 EStR zu § 3 Nr. 40 EStG),
Anpassung der Formel für die Bewertung des Vorratsvermögens (R 36 Abs. 2 EStR),
Wiederherstellung der Rechtslage vor 1999 für die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG (R 41b Abs. 6 bis 9 EStR),
Erhöhung der bisherigen Obergrenze von 2 100 €, bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht nach § 7 EStG abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann, auf 4 000 € (R 157 Abs. 2 EStR).
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