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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 6 K 212/19

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 8 Abs. 3

Keine nachträgliche Gewährung des Rabattfreibetrags für ein Stromdeputat bei fehlender Rechtserheblichkeit

Leitsatz

1. Die nachträgliche Gewährung des Rabattfreibetrags für ein Stromdeputat im Rahmen eines beantragten Änderungsbescheids nach § 173 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 AO scheitert trotz vorhandener neuer Tatsachen an der fehlenden Rechtserheblichkeit, wenn im Zeitpunkt des Erlasses des zu ändernden Bescheids entgegenstehende Verwaltungsanweisungen ("Ertragsteuer Fach-Info") vorhanden sind.

2. Ist nach ursprünglicher Steuerfestsetzung ("Erstbescheid") ein Änderungsbescheid ergangen, dessen Änderung begehrt wird, kommt es für die Beurteilung der neuen Tatsache und der Rechtserheblichkeit auf den Zeitpunkt (der abschließenden Zeichnung) des Änderungsbescheids an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 37
DStRE 2020 S. 1194 Nr. 19
XAAAH-49194

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 30.04.2020 - 6 K 212/19

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