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Beratungsschwerpunkte nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
Mit dem Übergang vom körperschaftsteuerrechtlichen Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG haben sich die Rahmenbedingungen für die Unternehmensbesteuerung grundlegend geändert. Der stl. Berater muss sich daher mit der Frage beschäftigen, ob die bisher von ihm empfohlenen Gestaltungen auch unter der Ägide des neuen Halbeinkünfteverfahrens die optimale Lösung für seinen Mandanten darstellen. Der folgende Beitrag greift wichtige Beratungsschwerpunkte auf und gibt Hinweise, inwieweit hier die Unternehmenssteuerreform zu praxisrelevanten Änderungen geführt hat, die auch in der vorausschauenden Beratung zu beachten sind. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Beratung natürlicher Personen, für die der neu eingeführte § 3 Nr. 40 EStG besondere Bedeutung erlangen wird.
I. Grundzüge der Besteuerung nach der Unternehmenssteuerreform
1. Laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Gesellschafter
Die Unternehmenssteuerreform führte zur Ablösung des seit 1977 geltenden körperschaftsteuerrechtlichen Vollanrechnungsverfahrens durch das sog. Halbeinkünfteverfahren. Das Halbeinkünfteverfahren ist zunächst durch eine strikte Trennung der Besteuerung der KapGes und ihrer Gesellscha...