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Fokus: Prüfung der Missbräuchlichkeit von Klauseln in Verbraucherverträgen
Ein nationales Gericht hat die Missbräuchlichkeit von Klauseln in einem Verbrauchervertrag auf über die in der Klage geltend gemachten Klauseln hinaus zu prüfen, wenn die weiteren Klauseln mit dem Streitgegenstand in Zusammenhang stehen. Dafür darf das Gericht auch weitere Untersuchungsmaßnahmen ergreifen, um die erforderlichen und tatsächlichen Grundlagen zur Prüfung zu erhalten (, Pressemitteilung ).
Sachverhalt
Die Klägerin schloss mit einer ungarischen Bank ein auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen ab. Der Bank wurde aufgrund verschiedener Klauseln in dem Hypothekendarlehensvertrag das Recht eingeräumt, den Vertrag auch nach Vertragsschluss zu ändern. Durch die Klage vor einem ungarischen Gericht versuchte die Klägerin, die Klauseln gem. der EU-Richtlinie 93/13/EWG (ABl EU 1993 Nr. L 95 S. 29) über missbräuchliche Klauseln rückwirkend für unwirksam erklären zu lassen. Die Richtlinie schreibt vor, dass – wenn missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen enthalten sind –, diese für den Verbraucher nicht verbindlich sind.
Der ungarische Gesetzgeber erließ im Jahr 2014 selber eine Regelung über die Mis...