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Coronakrise: Pauschale Verlustverrechnung für kleine Betriebe und Selbständige
Die Bundesregierung hat sich entschieden, vor allem kleinen Firmen eine weitere Liquiditätshilfe zukommen zu lassen. Demnach können Unternehmen Gewinne aus 2019 mit Verlusten aus dem Jahr 2020 verrechnen.
Firmen, die wegen Corona dieses Jahr einen Verlust erwarten, können neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen beim Finanzamt eine Erstattung für 2019 gezahlte Beträge beantragen, und zwar auf Basis eines pauschal ermittelten Verlustes für das laufende Jahr. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung kleine Betriebe und Selbständige in Handel, Kultur und der Gastronomie in Sachen Liquidität entlasten. Details folgen in einem BMF-Schreiben, das in Kürze veröffentlicht wird. Weitere Infos erhalten Sie unter http://go.nwb.de/rojpg.
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