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Steuerbefreiung medizinischer Analysen
Entgegen der Verwaltungsauffassung können medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sein.
I. Leitsätze
Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sein (entgegen Abschnitt 4.14.2 Abs. 2 Satz 1 UStAE).
Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG (entgegen Abschnitt 4.14.1 Abs. 1, 4.14.5 Abs. 9 UStAE).
II. Sachverhalt
Ein Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik führte in den Streitjahren ausschließlich Umsätze an eine GmbH aus. Bei der GmbH handelte es sich um ein Unternehmen, das niedergelassenen Ärzten, Rehakliniken, Gesundheitsämtern und Krankenhäusern Laborleistungen zur Verfügung stellt. Der Facharzt erbrachte gegen eine feste Monatsvergütung Leistungen der Befunderhebung mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen sowie ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungsverhältnisse, die sich als Bestandteile von Gesamtverfahren darstellten, die konkreten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin dienten.
Der Fa...