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Folgebewertung von Finanzgarantien durch den Garanten
I. Einführung
Wird gegenüber einem Begünstigten ein selbstständig begründetes Garantieversprechen zur Absicherung eines (Teil-)Ausfalls eines finanziellen Anspruchs abgegeben, kommt bilanziell die Abbildung
eines (Kredit-)Derivats,
eines Versicherungsvertrags oder
einer Finanzgarantie (financial guarantee contract)
in Betracht. Ein derivatives Finanzinstrument liegt vor, wenn der Sicherungsnehmer als Begünstigter von dem Garantiegeber eine Kompensation, die nicht nur auf den Verlust aus einem nicht fristgerecht bedienten finanziellen Anspruch begrenzt ist, verlangen kann (IFRS 9.B2.5(b)). Eine financial guarantee ist somit auf den Anspruch auf Kapitaldienst begrenzt. Wegen des Versicherungscharakters kommt auch eine Behandlung als insurance contract in Betracht. Das Regelwerk sieht ein Wahlrecht vor, welches allerdings durch einen Stetigkeitsvorbehalt eingeschränkt wird (IFRS 9.2.1(e)): Mit der Kategorisierung als Finanzinstrument gehen besondere Vorgaben für die Zugangs- und Folgebewertung einher.
II. Besondere Bewertungsvorgaben
1. Zugang zum fair value
Im Zugangszeitpunkt hat der Garantiegeber die Verpflichtung aus einem financial guarantee contract zum fair value ...