Online-Nachricht - Montag, 18.05.2020

Corona | Erleichterungen in der Wissenschaft (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am einem Gesetzesbeschluss des Bundestages über das Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie gebilligt, das Wissenschaftlern Möglichkeiten zur Verlängerung ihrer Verträge einräumt und BAföG-Empfängern die Aufstockung ihrer Einnahmen ermöglicht.

Hintergrund: Den geplanten Regelungen von Anfang April hat der Bundestag am in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:

  • Vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal können in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu sechs Monate verlängert werden - vorausgesetzt, sie bestehen zwischen und . Es soll den Wissenschaftlern ermöglicht werden, ihre Promotion und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der Einschränkungen weiterzuverfolgen.

  • Arbeiten Studierende in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen sollen rückwirkend zum in Kraft treten.

Hinweis

Nach der fristverkürzten Behandlung durch den Bundesrat wird es nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum in Kraft treten.

Eine Entschließung zum Darlehensprogramm und zur Höchstdauer des BAföGs wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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Quelle: BundesratKOMPAKT Newsletter v. (JT)

Fundstelle(n):
EAAAH-48710