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Update zum steuerfreien Coronabonus
Anmerkungen zu den Corona-FAQ Steuern
Bund und [i] BMF, FAQ „Corona“ (Steuern) Länder haben mittlerweile erste Lockerungen beschlossen, nachdem über mehrere Wochen strikte Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus galten. Ziel der Lockerungen ist es auch, dass einzelne Bereiche der Wirtschaft wieder ihre Aktivitäten hochfahren können. Gleichwohl zeigt sich mittlerweile auch immer deutlicher, dass der Lockdown und die langsame Abkehr von diesem zu gravierenden negativen Konsequenzen für die Wirtschaft geführt haben und auch weiterhin führen werden. Bund und Länder haben zur Abmilderung der negativen Folgen für die Wirtschaft diverse Maßnahmen getroffen. Der folgende Beitrag greift noch einmal aktuelle Entwicklungen zum steuerfreien Coronabonus auf.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Einleitung
1. Hintergrund zum steuerfreien Coronabonus
Bund und [i]Steuerliche Sofortmaßnahme: Zahlung eines steuerfreien CoronabonusLänder haben mittlerweile erste Lockerungen des Lockdowns beschlossen, so dass nunmehr wieder auch für die Wirtschaft stärkere Aktivitäten möglich sind. Die jüngsten Konjunkturprognosen lassen allerdings klar erkennen, dass infolge der Coronakrise die Wirtschaft massiv in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aus diesem Grund haben Bund und Länder mittlerweile vielfältige Hilfsprogramme aufgelegt, um die negativen Auswirkungen infolge des Coronavirus für die Wirtschaft abzumildern. Darüber hinaus hat die Exekutive inzwischen zahlreiche untergesetzliche Maßnahmen im Hinblick auf den Besteuerungsprozess auf den Weg gebracht. Eine dieser Maßnahmen war das ( NWB IAAAH-46299) zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer. Nach diesem Schreiben soll die Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer möglich sein.
Das BMF-Schreiben [i]Reaktionen der FinVerw auf BMF-Schreibenwurde in NWB 17/2020, S. 1248, kritisch kommentiert. Mittlerweile haben sich neue Fragestellungen und Rückmeldungen der Finanzverwaltung ergeben, so dass in diesem Update die aktuellen Entwicklungen dargestellt werden sollen. In NWB 17/2020 wurde kritisch diskutiert, inwieweit die intendierte Steuerbefreiung durch ein BMF-Schreiben in dieser Form so möglich ist. Letztendlich ist dies auch immer abhängig von der individuellen Rechtsauffassung. Zu diesem Punkt sei allerdings noch der folgende Hinweis nachgereicht.
Das Kabinett [i]BRH kritisiert untergesetzliche Maßnahmehatte am über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beraten. Dieses Gesetz sieht neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch eine Steuerbefreiung für (freiwillige) Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Dem Anschreiben S. 1541zu diesem Gesetz ist folgender Hinweis mit Bezug zum steuerfreien Coronabonus zu entnehmen:
„Der [i] Stellungnahme BRHBundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung weist in seinem Votum nach § 51 Nr. 4 GGO auf die vom Bundesrechnungshof ausgesprochene Empfehlung hin, wonach der Gesetzgeber die Gelegenheit im Gesetzgebungsverfahren zum Corona-Steuerhilfegesetz nutzen sollte, die steuerliche Entlastung der sogenannten Corona-Prämien für betroffene Akteure rechtssicher zu gestalten. Zu diesem Zweck könne ein weiterer Punkt in die Aufzählung des § 3 EStG aufgenommen werden, der die Regelungen des gesetzlich normiert.“
Es bleibt [i]Parlamentarisches Verfahren zum Corona-Steuerhilfegesetzabzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber diese Empfehlung des Bundesrechnungshofs noch im parlamentarischen Verfahren aufgreifen wird. Der Gesetzentwurf soll wohl in 2./3. Lesung am im Bundestag beraten werden, so dass der Bundesrat am über dieses Vorhaben abschließend entscheiden kann. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag erfolgte am (vgl. BT-Drucks. 19/19150, hier: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD).
2. Reaktion der Finanzverwaltung in Corona-FAQ Steuern
Das [i]BMF greift in Corona-FAQ Steuern Fragestellungen zum steuerfreien Coronabonus aufBMF hatte jüngst in Abstimmung mit den Ländern einen Fragen-/Antwortenkatalog erstellt. Dieser wird seitens des BMF als FAQ „Corona“ (Steuern) bezeichnet (frequently asked questions, im Folgenden: die FAQ). Der Katalog wurde erstmalig am auf der Internetseite des BMF veröffentlicht und wird laufend angepasst. Mit dem Update vom wurde ein Abschnitt „VII. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro“ eingefügt. Mittlerweile ist eine aktualisierte Fassung vom online.
In dem Unterabschnitt VII. werden auf ca. sechs Seiten 20 Fragen angesprochen, die unterschiedliche Themenkomplexe zu dem steuerfreien Coronabonus betreffen. Das BMF nimmt in seinen Antworten eine erste Kurzkommentierung des steuerfreien Coronabonus vor und geht auf Auslegungsfragen ein. Da der steuerfreie Coronabonus sehr breit ausgestaltet ist, kann es nicht verwundern, dass in der praktischen Anwendung eine Vielzahl von Fragestellungen aufgekommen ist. [i]Hechtner, NWB 17/2020 S. 1249An dieser Stelle sei einzig auf die Fragen der praktischen Anwendung auch unter Kommentierung der Corona-FAQ Steuern eingegangen. Rechtssystematische Überlegungen zur Implementierung einer Steuerfreiheit für einen Coronabonus sollen hier nicht erneut thematisiert werden (vgl. dazu Hechtner, NWB 17/2020 S. 1249).