Online-Nachricht - Mittwoch, 13.05.2020

Europa | Kommission verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Kommission hat am ein Konzept mit sechs Säulen vorgelegt, um den Kampf der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verstärken.

Hintergrund: In ihrem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche vom Juli 2019 hatte die Kommission auf verschiedene Schwachstellen im EU-Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hingewiesen. Durch Umsetzung und Inkrafttreten der neuesten Rechtsvorschriften werden einige dieser Probleme zwar beseitigt, doch andere bleiben. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission in Reaktion auf dieses Paket aufgefordert, zu prüfen, welche Schritte unternommen werden könnten, um ein stärker harmonisiertes Regelwerk, eine bessere Aufsicht, auch auf EU-Ebene, sowie eine bessere Koordinierung zwischen den zentralen Meldestellen zu erreichen. Mit dem Aktionsplan v. reagiert die Kommission auf diese Aufforderung.

Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen:

  • Wirksame Anwendung der EU-Vorschriften: Die Kommission wird darüber wachen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften umsetzen, damit die nationalen Vorschriften den höchstmöglichen Standards entsprechen.

  • Ein einheitliches EU-Regelwerk: Die aktuellen EU-Vorschriften werden von den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise angewandt. Unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften führen zu Schlupflöchern in unserem System, die von Straftätern ausgenutzt werden können. Um dagegen vorzugehen, wird die Kommission im ersten Quartal 2021 ein stärker harmonisiertes Regelwerk vorschlagen.

  • Aufsicht auf EU-Ebene: Derzeit ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften zu wachen, was Unterschiede bei der Aufsicht zur Folge haben kann. Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht vorschlagen.

  • Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten: Die zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten spielen eine Rolle bei der Ermittlung von Geschäften und Aktivitäten, die mit kriminellen Machenschaften zusammenhängen könnten. Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung eines EU-Mechanismus vorschlagen, der bei der Koordinierung und Unterstützung dieser Meldestellen hilft.

  • Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene: Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit auf der Basis von EU-Instrumenten und institutionellen Vereinbarungen ist für einen angemessenen Informationsaustausch von Bedeutung. Auch der Privatsektor kann den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Die Kommission wird Leitlinien zur Rolle öffentlich-privater Partnerschaften herausgeben, um den Datenaustausch zu klären und zu verbessern.

  • Die globale Rolle der EU: Die EU wirkt innerhalb der Financial Action Task Force (FATF) und weltweit aktiv daran mit, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu prägen. Anpassen muss die EU insbesondere ihren Ansatz für den Umgang mit Drittländern, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und somit eine Bedrohung für unseren Binnenmarkt darstellen. Die neue Methodik, die zusammen mit diesem Aktionsplan vorgestellt wurde, gibt der EU die dafür nötigen Instrumente an die Hand. Bis die überarbeitete Methodik angewandt wird, sorgt die heutige aktualisierte EU-Liste für eine bessere Übereinstimmung mit der jüngsten Liste der FATF.

Quelle: EU Kommission (JT)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-48476