Online-Nachricht - Donnerstag, 14.05.2020

u.a. Einkommensteuer | Steuerliche Informationen für Influencer (BayLfSt)

Die Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (Online-Taskforce) des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hat eine 9-seitige Broschüre mit steuerlichen Informationen für Social-Media-Akteure (Stand 2020) veröffentlicht.

In den FAQ wird in aller Kürze erklärt,

  • welche Steuerarten für Influencer in Frage kommen,

  • welche Pflichten sich hieraus ergeben,

  • welche Folgen sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben,

  • ob Gratisprodukte oder Geschenke zu versteuern sind sowie

  • wo Influencer weitere Informationen erhalten.

Hinweis:

Die FAQ sind auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Lesen Sie zum Thema unseren ausführlichen Beitrag aus Beratersicht von Homuth, Einkünfte X.0: Blogger, Influencer, YouTuber & Co., .

Quelle: BayLfSt online sowie NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-48474