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Wintergeldumlage | Haftung eines Gesellschafters für eine Schuld der GbR
Die Durchsetzung der zivilrechtlich begründeten Haftung eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für eine Schuld der Gesellschaft mittels eines Verwaltungsakts (sog. Haftungsbescheid) als Voraussetzung der Anwendung des Verwaltungszwangs setzt eine hierauf bezogene Rechtsgrundlage voraus. Weder ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) noch aus § 191 AO eine gesetzliche Grundlage für den Erlass eines Haftungsbescheids.
Nach den gesetzlichen Vorgaben für die Erhebung [i]Haack, Haftung in der GbR, infoCenter, NWB MAAAD-52259 der Winterbeschäftigungsumlage (§ 354, § 102 SGB III) war grds. die G-GbR die Schuldnerin der Umlage, wenn sie in den streitgegenständlichen Zeiträumen Arbeitnehmer/innen beschäftigt gehabt hätte. Für die Inanspruchnahme des ehemaligen Gesellschafters als Schuldner der Umlage mittels eines Verwaltun...