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FG Münster 14.02.2020 14 K 2450/18 L, NWB 20/2020 S. 1461

Lohnsteuer | Zahlungen an Arbeitnehmer für die Anbringung von Werbung an ihren privaten Kfz

Das entschieden, dass Zahlungen des Arbeitgebers in Höhe von monatlich einheitlich 21 € an seine Arbeitnehmer für die Anbringung von Werbung an deren privaten Fahrzeugen Arbeitslohn darstellen.

Anmerkung:

Im Streitfall hat der Kläger (Arbeitgeber) aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung seinen Arbeitnehmern monatlich 21 € dafür gezahlt, dass diese die Anbringung eines Werbeaufklebers des Arbeitgebers auf den Nummernschildträgern ihrer Fahrzeuge duldeten. [i]Wenning, Arbeitslohn, infoCenter, NWB LAAAB-14424 Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung kam das Finanzamt zur Auffassung, dass es sich bei diesen Zahlungen um steuerpflichtigen Arbeitslohn handele. Im Einspruchs- und Klageverfahren vertrat der Kläger die Ansicht, dass es sich bei der Anmietung von Werbeflächen auf Fahrzeugen von Arbeitnehmern ...

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