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Die steuerrechtlichen Aspekte des Referentenentwurfs des Verbandssanktionengesetzes
I. Einführung
Das deutsche Recht bestraft nur natürliche, aber nicht juristische Personen. Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße geahndet werden, was die Koalition als unzureichend ansieht. Daher wurde am durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt, der das Ziel verfolgt, „die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.“
Die Idee dazu ist nicht neu. Im Jahr 2013 hatte das Land Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzes zur „Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und...