Online-Nachricht - Donnerstag, 07.05.2020

Wirtschaftsrecht | Ausgleichszahlungen für Thomas Cook-Pauschalreisende (BMJV)

Seit dem können Pauschalreisende, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH einer Reise gebucht hatten und aufgrund der Insolvenz dieser Reiseveranstalter Schäden erlitten haben, die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in einem online-basierten Verfahren in Anspruch nehmen. Hierauf macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Die Bundesregierung hatte am entschieden, dass die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den erlittenen Schaden ersetzt bekommen.

Hierzu führt das BMJV u.a. weiter aus:

  • Seit dem steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.

  • Die Ausgleichszahlung der Bundesregierung ist freiwillig und setzt voraus, dass betroffene Pauschalreisende vor Antragstellung ihre Forderung bereits beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet haben und die Ansprüche gegen die Zurich-Versicherung geltend gemacht haben.

  • Erstattet wird der tatsächlich finanzielle Schaden, der sich aus der Differenz von Anzahlung/vollständiger Zahlung und Erstattung z.B. seitens der Zurich-Versicherung oder dem Reiseveranstalter ergibt.

  • Es gibt drei verschiedene onlinebasierte Verfahren. Welches in Betracht kommt, ist abhängig von dem Sitz der jeweiligen Thomas-Cook-Gesellschaft: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

  • Oftmals werden Pauschalreisen über andere Anbieter angeboten. Auch hier kann ein Ausgleich möglich sein. Kunden finden ggf. einen Verweis auf die Thomas-Cook-Gruppe auf ihrer Rechnung.

  • Nach Registrierung können auf der Online-Plattform neben dem Antrag auch Dokumente und Nachweise hochgeladen werden.

Anmerkung: Ein hilfreicher Frage- und Antwort Katalog findet sich auf der Homepage vom BMJV.

Quelle: BMJV (JT)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-48177