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ZFA Nr. 5 vom Seite 1

Editorial

Christina Meinke | Redaktion | c.meinke@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

eine Wurzelbehandlung ist nicht angenehm und die betroffenen Patienten sind meist wenig begeistert, doch sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Zahnheilkunde. Idealerweise sollte dabei eine Vitalbehandlung durchgeführt werden, was bei Zeitmangel oder bei einer Notfallbehandlung nicht immer möglich ist – dann erhält der Patient zur raschen Schmerzbeseitigung zunächst eine devitalisierende Einlage. Wolfgang Schellhaaß erklärt, wie eine Devitalisierung durchgeführt wird und worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen ().

Viele der Einschränkungen, die wir derzeit wegen des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) erfahren, haben ihre gesetzliche Grundlage im Infektionsschutzgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“ Das Gesetz selbst ist nicht neu, sondern besteht schon lange und regelt auch das Vorgehen bei anderen Infektionskrankheiten, wie Diphtherie, Masern oder Tollwut. Die wichtigsten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes können Sie auf nachlesen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihre